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   LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05   

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https://dejure.org/2009,26144
LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05 (https://dejure.org/2009,26144)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.09.2009 - L 1 RA 301/05 (https://dejure.org/2009,26144)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. September 2009 - L 1 RA 301/05 (https://dejure.org/2009,26144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rentenversicherungspflicht, arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, Einfirmenvertreter, Organisationsgemeinschaft, Konzernvertreter, Konzern, Ausschließlichkeitsvertreter, Rentenversicherung, Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen Auftraggeber, keine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - L 8 RA 6/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05
    Außerdem hat die Klägerin zur Bekräftigung ihres Vorbringens auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen verwiesen, welches zur Frage der Versicherungspflichtigkeit eines Vermittlers der Q. ergangen ist (Urteil vom 12. Januar 2005, L 8 RA 6/03, Bl. 205 ff. GA).

    Nach einer Zeugenaussage des Prokuristen der Q. vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 8 RA 6/03, siehe Sitzungsniederschrift vom 14. April 2004, Bl. 376 GA) könne auch davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Verhältnisse den vertraglichen Bestimmungen im Wesentlichen entsprochen hätten.

    Die Kammer schließe sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordhein-Westfalen im Urteil vom 12. Januar 2005 (Az: L 8 RA 6/03) an, wonach es zur Beurteilung dieser Frage im Wesentlichen auch auf die Ausgestaltung der Verträge ankomme.

    Das Gericht hat Handelsregisterauszüge der Q. Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH & Co. KG und der Q. Gesellschaft für Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH und die Sitzungsniederschrift des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14. April 2004 (L 8 RA 6/03) beigezogen (Zeugenaussage des Prokuristen der Q., Bl. 373 ff. GA) und an die Beteiligten überreicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 105/04
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05
    Sie verweist zur Begründung im Wesentlichen auf ihre Ausführungen im sozialgerichtlichen Verfahren, vertieft diese und bezeiht sich auf ein Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen, welches die Versicherungspflicht eines Vermittlers der Q. nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI bejaht hat (Urteil vom 26. Januar 2006, L 1 RA 105/04, Bl. 268 ff. GA).

    Entscheidend sind dabei allein die tatsächlichen Verhältnisse (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Januar 2006, Az: L 1 RA 105/04, dokumentiert in juris, Rdnr. 63).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05
    Der Arbeitnehmer muss zum Selbständigen selber und nicht zu einem Dritten in einem formalen sozialversicherungsrechtlichen Rechts- und Pflichtenverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006, Az: B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8, Rdnr. 24).
  • LSG Hessen, 09.06.2005 - L 1 KR 550/03

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05
    Auftraggeber eines Handelsvertreters ist der Prinzipal und sind nicht etwa die einzelnen Kunden (Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, § 2 SGB VI; Pkt. 18 a; Hessisches LSG, Urteil vom 9. Juni 2005, Az: L 1 KR 550/03, dokumentiert in juris, 3. Leitsatz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2007 - L 22 R 1732/05

    Versicherungspflicht des selbständig Tätigen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB 6

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 23.09.2009 - L 1 RA 301/05
    Der Senat ist jedoch der Ansicht, dass die soziale Schutzbedürftigkeit, welche die Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI begründet, auch dann gegeben ist, wenn mehrere Auftraggeber derart eng personell und wirtschaftlich miteinander verknüpft sind, dass üblicherweise zu erwarten ist, dass das unternehmerische Auftreten zwischen diesen abgestimmt ist und parallel verläuft (siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2007, Az: L 22 R 1732/05, dokumentiert in juris, Rdnr. 72, welches auf die tatsächliche oder rechtliche Verbundenheit mehrerer Auftraggeber abstellt).
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